Alle gesetzlichen aber auch privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung. Nach der Wahrnehmung von bis zu 10 möglichen Sprechstundenterminen von jeweils 25 min (ich fasse diese meist zu 50 min und somit möglichen 5 Terminen zusammen) , folgen die bis zu 6 probatorischen Sitzungen, die jeweils ebenfalls 50 min in Anspruch nehmen. Während dieser Stunden, haben wir die Möglichkeit uns näher kennenzulernen. Ihr Kind und Sie können so Einblick in die psychotherapeutische Arbeit erlangen und quasi erproben, ob diese / meine Art des therapeutischen Umgangs zu Ihren und natürlich auch den Vorstellungen Ihres Kindes passt. Wenn alles stimmt, beantragen wir gemeinsam eine längerfristige psychotherapeutische Behandlung, die von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden muss. Während bei einer Kurzzeittherapie: zweimal 12 Stunden plus Elternstunden, nur noch ein Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden muss, wird bei einer Langzeittherapie ( bis zu 180 Stunden plus Elternstunden) auch ein kurzer Bericht von mir mit eingereicht. Dieser wird von einem Gutachter gelesen, der dann im Anschluss Ihrer Krankenkasse eine Therapieempfehlung ausspricht oder diese aus bekräftigenden Gründen ablehnt. Nach Durchführung der Kurzzeittherapie-Einheiten, ist bei weiterem Bedarf die Umwandlung in eine Langzeittherapie möglich.